Fördermöglichkeiten

Geringes Einkommen – günstige Wohnung

Wir bauen bzw. bewirtschaften in unseren Projekten geförderte Wohnungen nach EOF (einkommensorientiert) und nach München Modell Genossenschaften. Wohnungsgröße und Miethöhe sind gesetzlich festgelegt. Eine Einzelperson darf beispielsweise höchstens 50 qm bewohnen; für eine Mutter mit 1 Kind darf die Wohnung höchstens 65 qm groß sein. Außerdem gelten für den notwendigen Registrierungsbescheid strenge Kriterien:

Beratung zur Förderung und Beantragung  des Registrierungsbescheides erhalten Sie beim Amt für Wohnen und Migration der LH München.

Mitfrauen, die in einer geförderten Wohnung wohnen zahlen nicht nur einen geringeren Eigenkapitalbeitrag als die freifinanzierten, sie erhalten auch je nach Förderstufe einen Mietzuschuss.