Wohnungsbezogene Genossenschaftsanteile
Frauen, die eine Wohnung beziehen möchten, entrichten zusätzlich einen Eigenkapitalbeitrag (wohnungsbezogene Genossenschaftsanteile), der sich nach der Wohnungsgröße und nach ihrem Einkommen richtet. Er liegt für eine freifinanzierte Wohnung zwischen 870.- und 1.650.- €/qm Wohnfläche, für die geförderten zwischen 400.-und 1.350.- €/qm Wohnfläche. Ähnlich einer Kaution wird der Betrag zurückerstattet, wenn die Frau auszieht. Bei ihrem Tod geht das Geld an die Erben. Auf den wohnungsbezogenen Eigenkapitalbeitrag wird keine Dividende ausgeschüttet.
Am Beispiel einer Musterwohnung im Projekt Domagkstraße mit 45 qm wird aufgezeigt, wie hoch der Eigenkapitalbeitrag für die Bewohnerin ist:
Pro qm Wohnfläche: | ergibt: |
Freifinanziert 1.650,- Euro | 74.250,- Euro |
Gefördert 350,- bis 1.300,- Euro | 15.700,- bis 58.500,- Euro. |
Beim Bau einer Wohnanlage beträgt der Eigenkapitalbeitrag der Bewohnerinnen etwa ein Viertel der gesamten Grundstücks- und Baukosten. Auf dieser Grundlage kann die Genossenschaft Kredite von den Banken aufnehmen. Die Tilgung und Verzinsung dieser Fremdmittel erfolgt durch die Kostenmiete.